Zulässige Lösungen fürDenkmalgeschützte Objekte
Denkmalschutz & Photovoltaik
Strenge Auflagen verhinderten bisweilen häufig die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Die notwendigen Aufbauten (Unterkonstruktion und klassische PV-Paneele) beeinträchitgen das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Objektes meis in einem zu hohen Ausmaß und sind damit nicht genehmigungsfähig.
Integrierte PV-Lösungen oder farblich angepasste PV-Paneele können hier Abhilfe schaffen. Sie sind optisch unauffällig genug und werden von den zuständigen Behörden oft auch für besonders geschützte Gebäude genehmigt.
Vollintegrierte Systeme.
Soll Photovoltaik optisch nicht wahrnehmbar in ein Gebäude integriert werden, dann stellen vollintegrierte Systeme die ideale Lösung dar. Beim BEAM x Roofit PV-Dach handelt es sich um ein robustes, klassisches Blechdach mit ab Werk applizierten, formschlüssig verbundenen PV-Modulen. Optisch ist die PV-Technologie (siehe Foto oben) kaum wahrnehmbar und gilt daher seitens der zuständigen Behörden meist als genehmigungsfähig (sofern das Dach in seiner Beschaffenheit an sich nicht unter Denkmalschutz steht).
Farbige PV-Paneele.
Die Verwendung von farblich auf die Dachfarbe abgestimmten PV-Paneelen ermöglicht in vielen Fällen die Installation einer PV-Anlage auf denkmalgeschützten Gebäuden. Es stehten rote, orange, grüne und schieferfarbene Paneele zur Verfügung.